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Gepäckverlust

Kann man sich etwas ärgerlicheres vorstellen: Wochen, ja Monate, im Voraus freut man sich auf den lang ersehnten Urlaub und plötzlich steht man ohne Gepäck am Flughafen eines fremden Landes. Das Verschwinden von Koffern und Reisetaschen ist leider keine Seltenheit. Laut Schätzungen des IT Unternehmens SITA, das ein Gepäcksuchsystem betreibt, gehen weltweit 80 Gepäckstücke pro Minute verloren. Glücklicherweise tauchen ungefähr 80% der vermissten Gepäckstücke binnen 48 Stunden wieder auf und können ihrem Besitzer nachgeliefert werden. Es gibt zwei Hauptursachen warum es immer wieder passiert, dass Gepäck nicht wie geplant, zusammen mit seinem Besitzer am Zielflughafen ankommt. Die meisten Gepäckstücke gehen bei Gabelflügen verloren. Hauptproblem ist hierbei der Zeitdruck beim Umsteigen. Oft kommt das Gepäck nicht rechtzeitig beim nächsten Flugzeug an. Eine weitere Fehlerquelle sind die Codes auf den Labels, mit denen alle Gepäckstücke versehen werden. Die Codes ähneln sich oft, so kann es passieren, dass Gepäck falsch verladen wird und an einem gänzlich anderem Ort als der Passagier landet.

Wenn Sie Ihren Koffer nicht am Gepäckband erhalten, so melden Sie dies unverzüglich am «Lost-and-Found»- Schalter der Fluggesellschaft. Dort erhalten Sie meist ein Formular, in das Sie Ihre Kontaktdaten eintragen können. Auf diese Weise können Sie verständigt werden, wenn Ihr Gepäck wieder auftaucht. Manche Gesellschaften händigen zudem ein Übernachtungs-Kit mit den nötigsten Toilettenartikeln aus oder verteilen Gutscheine für Übernachtungen in der Nähe des Flughafens, damit man die Ankunft des Gepäcks erwarten kann. Grundsätzlich sind die Fluggesellschaften jedoch dazu verpflichtet, das Gepäck in Ihre Unterkunft nachzuliefern. Beträgt die Wartezeit auf das Gepäck mehrere Tage, so muss man einen Fragebogen ausfüllen, damit der Kofferinhalt nachvollzogen werden kann. In jedem Fall haben Sie aber das Recht, dringend benötigte Sachen, wie etwa Kleidung oder Kosmetikartikel, neu zu kaufen und ersetzt zu bekommen. Sind Sie geschäftlich unterwegs und haben wichtige Termine, so haben Sie zum Beispiel das Anrecht auf einen neuen Anzug. Heben Sie unbedingt alle Quittungen auf, um später den Schadensersatz geltend machen zu können. Achten Sie außerdem bei Ihren Einkäufen auf den Preis, denn die Haftung der Airlines ist oft beschränkt und variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft. Die Höchstgrenze für Schadensersatz bei verspätetem Gepäck, liegt bei circa 1100 Euro pro Reisendem.

Sollte Ihr Gepäck endgültig verschwunden sein, so muss die Fluggesellschaft den entstandenen Schaden ausgleichen. Allerdings behalten sich viele Gesellschaften in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, gemäß der Warschauer Konvention, nur 27 Euro pro Kilo Gepäck zu erstatten, ungeachtet des wahren Werts des Inhalts. Die derzeitige Haftungsobergrenze liegt ebenfalls bei etwa 1100 Euro pro verschwundenem Gepäckstück. Wenn der Inhalt Ihres Gepäcks den Wert von 1100 Euro übersteigt, raten Verbraucherschützer, dies beim Check-In zu deklarieren. Die Airline haftet dann gegen eine Extragebühr bis zur angegebenen Höhe.  

Haben Sie Ihren Urlaub als Pauschalreise gebucht, so können die Entschädigungsansprüche über Ihren Reiseveranstalter abgewickelt werden. Es ist es Ihr Recht, neben der Entschädigung, eine Minderung des Reisepreises zu fordern. Laut Verbraucherschützern gilt die Regel "bis zu 25 Prozent" Preisminderung pro Tag, an dem das eigene Gepäck nicht zur Verfügung steht.

Damit es erst gar nicht zum Gepäckverlust kommt, bzw. das Verschwinden Ihres Koffers nicht ganz zum Alptraum wird, haben wir hier einige Tipps für Sie:

  1. Wählen Sie beim Kofferkauf am besten ein auffälliges oder farbiges Modell.  Sind Sie schon im Besitz eines schwarzen Koffers, wie in so viele Reisende haben, könnten Sie ihn zum Beispiel mit einem auffälligem Kofferband, Aufkleber oder einer Schleife versehen. Damit beugen Sie einer Verwechslung am Gepäckband vor. Geht Ihr Koffer verloren, so wird bei der Suche auf äußere Merkmale des Gepäckstücks geachtet, deshalb gilt: auffallende Modelle werden schneller gefunden.
  2. Wenn Sie sich beim Kauf nicht zwischen Koffer, Reisetasche und Rucksack entscheiden können, sollte die Wahl eher auf einen Koffer fallen. Denn Taschen und Rucksäcke bleiben wegen ihrer Schlaufen leichter in der Gepäcksortieranlage hängen.
  3. Packen Sie, soweit möglich, einige Kleidungsstücke zum Wechseln, alle wichtigen Dokumente, sowie Schlüssel und Medikamente, die Sie dringend benötigen, in Ihr Handgepäck. Auch Kamera, Handy, Laptop und Schmuck sollten ins Handgepäck, denn hierfür haftet die Fluggesellschaft bei Gepäckverlust nicht.
  4. Für den Fall, dass Sie mit mehreren Personen reisen, so verteilen Sie Ihre Kleidungsstücke auf verschiedene Koffer. Sollte Ihr Gepäck abhanden kommen, so können Sie zumindest auf die Dinge zurückgreifen, die Sie bei Ihren Mitreisenden untergebracht haben.
  5. Checken Sie früh genug ein, damit Ihr Gepäckstück rechtzeitig zum Flugzeug transportiert werden kann.
  6. Achten Sie beim Check- In darauf, dass das Label Ihres Gepäcks mit dem richtigen Länder- Code ausgezeichnet wird.
  7. Ein Namens- und Adressschild außen an Ihrem Gepäck anzubringen ist unerlässlich. Jedoch sollte ein solches auch im Inneren des Koffers vorhanden sein, falls der äußere Kofferanhänger verloren geht.
  8. Vermeiden Sie Gabelflüge und kurze Umsteigezeiten, denn hier gehen die meisten Gepäckstücke verloren.
  9. Sollten Sie Ihr Gepäck trotz aller Bemühungen nicht wieder bekommen, so überlegen Sie sich einen fremden Koffer auf einer der zahlreichen Kofferversteigerungen zu ergattern! Wer weiß, welche Schätze sich im Inneren Ihres neuen Koffers befinden!

Wollen Sie sich noch weiter über das Thema Gepäckverlust informieren?

Die Schlichtungsstelle Mobilität, ein vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördertes Projekt, bietet kostenlose Beratung in Sachen Gepäckverlust an.
http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/

Des weiteren informiert Sie das Luftfahrtbundesamt über Ihre Rechte bei  Gepäckbeschädigung- und Verlust.
http://www.lba.de/